Auftrittsakte
Jeder Auftritt bündelt Vertragspartner, Termin, Vereinbarung und Zahlung in einem Vorgang.
Für unser Kulturprogramm
Gagenheft begleitet kleine Veranstalter, Clubs, Kulturzentren und Vereine vom Vertragsabschluss bis zur Jahresmeldung. Wir halten fest, was zu einer Zahlung gehört, damit Künstlersozialabgabe und möglicher Steuerabzug nicht erst bei einer Prüfung auffallen.
Was uns bremst
Eine Gage wird oft rasch zugesagt und überwiesen. Erst danach zeigt sich, dass Auftrag, Rechnung, Wohnsitz und Leistungsart für Abgaben und Steuerabzug entscheidend gewesen wären.
Ein gemeinsamer Ablauf
Gagenheft führt die Fragen durch, die bei einer Künstlerzahlung früh gestellt werden müssen. Die Antworten, Unterlagen und Entscheidungen bleiben bei der jeweiligen Veranstaltung, statt in einzelnen Tabellen zu verschwinden.
Wir erfassen Veranstaltung, Vertragspartner, Leistungsart und vereinbarte Gage. Bereits hier wird sichtbar, welche Angaben für die spätere Einordnung fehlen.
Gagenheft hält die Einschätzung zur Künstlersozialabgabe fest und weist auf Fälle mit möglichem Steuerabzug hin. Die fachliche Entscheidung bleibt bei uns, wird aber begründet dokumentiert.
Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege bleiben am Vorgang. Für Steuerberatung und Jahresmeldung lassen sich die erfassten Zahlungen geordnet prüfen.
Für den Veranstaltungsalltag
Gagenheft konzentriert sich auf die Unterlagen und Entscheidungen, die zwischen Programmplanung, Auszahlung und Jahresmeldung gebraucht werden.
Jeder Auftritt bündelt Vertragspartner, Termin, Vereinbarung und Zahlung in einem Vorgang.
Fragen zur Art der Leistung helfen, die Einordnung nachvollziehbar festzuhalten.
Relevante Entgelte werden für die spätere Prüfung und Jahresmeldung markiert.
Wohnsitz und Steuerstatus werden früh abgefragt, damit § 50a EStG geprüft werden kann.
Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise werden direkt dem Vorgang zugeordnet.
Offene, vorbereitete und dokumentierte Zahlungen bleiben im Blick.
Die erfassten Entgelte lassen sich für die jährliche Meldung geordnet zusammenstellen.
Unterlagen und Angaben können für die weitere Prüfung durch die Steuerberatung bereitgestellt werden.
Was sich ändert
Wir ersetzen keine Steuerberatung. Gagenheft schafft jedoch die nachvollziehbare Grundlage, auf der Veranstalter und Beratung gemeinsam arbeiten können.
Die entscheidenden Fragen stehen vor der Auszahlung auf dem Tisch. Das verhindert, dass eine Gage erst nachträglich neu gerechnet werden muss.
Programmverantwortliche und Verwaltung sehen denselben Vorgang. Übergaben zwischen Ehrenamt, Büro und externer Buchhaltung werden klarer.
Die Begründung einer Einordnung bleibt zusammen mit Vertrag und Rechnung erhalten. Das erleichtert Rückfragen bei Jahresmeldung oder Prüfung.
Statt am Jahresanfang einzelne Auftritte zu rekonstruieren, prüfen wir eine fortlaufend gepflegte Übersicht.
Rechtsrahmen prüfen
Gagenheft orientiert sich an den Rechtsfragen, die Veranstalter tatsächlich betreffen. Die Software gibt Hinweise und Dokumentationsstruktur, ersetzt aber keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.
Unternehmen, die nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen für eigene Zwecke nutzen und Einnahmen erzielen wollen, können abgabepflichtig sein. Dazu zählen nach dem Gesetz auch Veranstalter, die regelmäßig Aufführungen künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen organisieren.
Grundlage: § 24 Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Abgabepflichtige müssen Aufzeichnungen über die gezahlten Entgelte führen. Die Summe der im Vorjahr gezahlten abgabepflichtigen Entgelte ist der Künstlersozialkasse bis zum 31. März zu melden.
Grundlage: § 27 Absätze 1 und 1a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Vergütungen für künstlerische, sportliche, artistische oder ähnliche Darbietungen im Inland können bei beschränkt Steuerpflichtigen dem Steuerabzug unterliegen. Der Vergütungsschuldner hat die einbehaltene Steuer anzumelden und abzuführen.
Grundlage: § 50a Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor des Gagenheft Magazins und verantwortet die fachredaktionellen Inhalte. Zur Autorenseite
Gagenheft befindet sich in der Pilotphase. Wir suchen Erstanwender, die den Ablauf mit echten Anforderungen aus Konzertbetrieb, Club und Kulturverein mitgestalten möchten.
Pilotzugang
Die Pakete richten sich nach dem Umfang des Veranstaltungsbetriebs. Während der Pilotphase klären wir gemeinsam, welches Paket zu euren Abläufen passt.
Für kleine Veranstalter mit wenigen wiederkehrenden Abläufen.
19 Europro Monat
Für Clubs, Kulturzentren und Vereine mit regelmäßigem Programm.
29 Europro Monat
Für Häuser mit mehr als 150 Auftritten im Jahr.
59 Europro Monat
Alle Preise verstehen sich pro Veranstalter und Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Monatlich kündbar.
Fragen aus dem Alltag
Die Antworten zeigen, was Gagenheft leistet und wo wir fachliche Beratung einbeziehen sollten.
Nein. Gagenheft ersetzt weder Steuerberatung noch Rechtsberatung. Es sammelt die für die Prüfung nötigen Angaben und Unterlagen, damit Entscheidungen fachlich vorbereitet und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Nein, die Einordnung hängt von Auftraggeber, Leistung und weiteren Umständen ab. Gagenheft hilft, die relevanten Fragen am einzelnen Vorgang festzuhalten, eine verbindliche Würdigung kann im Zweifel die Steuerberatung oder die Künstlersozialkasse klären.
Gagenheft fragt Angaben ab, die für die Prüfung eines möglichen Steuerabzugs nach § 50a EStG wichtig sind. Die konkrete Berechnung, Anmeldung und Abführung sollte bei Bedarf mit der Steuerberatung abgestimmt werden.
Ja, Technikleistungen können als eigener Vorgangstyp erfasst werden. So bleibt sichtbar, dass eine Rechnung zu einem Konzert gehört, ohne sie vorschnell wie eine künstlerische Leistung zu behandeln.
Abgabepflichtige benötigen nachvollziehbare Aufzeichnungen über gezahlte Entgelte und melden die Summe des Vorjahres bis zum 31. März. Gagenheft bereitet die erfassten Vorgänge zur Prüfung vor, die Meldung bleibt eine Aufgabe des Veranstalters.
Ja. Gerade Vereine ohne eigene Buchhaltungsabteilung können Zusagen, Rechnungen und Zahlungsbelege an einem Ort zusammenführen. Ob im Einzelfall eine Abgabepflicht besteht, muss anhand der tatsächlichen Tätigkeit geprüft werden.
Das Produkt ist in der Pilotphase. Wir vergeben frühen Zugang an Veranstalter, die ihren Ablauf vorstellen und Rückmeldung zu den Funktionen geben möchten.
Gagenheft Magazin
Fachbeiträge zu Künstlersozialabgabe, KSK-Meldung, Ausländersteuer und Belegablage für Veranstalter.
Wir fassen bereits geltende Änderungen zusammen, die für die Gagenverwaltung von Veranstaltern relevant sind. Im Mittelpunkt stehen die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung und der für 2026 festgesetzte Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe.
Änderungen einordnenWir erklären die Kleinunternehmerregelung für Rechnungen von Künstlern und ihre Folgen für Veranstalter. Der Beitrag hilft uns, Rechnungsangaben zu prüfen, ohne Umsatzsteuer mit der Künstlersozialabgabe zu verwechseln.
Künstlerrechnungen prüfenWir ordnen die wiederkehrenden Termine für Künstlersozialabgabe und Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz im Jahresverlauf. Zu jedem Termin nennen wir die Berechnungsregel und die Unterlagen, die vorher bereitliegen müssen.
KSK und § 50a TerminePilotphase
Wir sprechen über eure Auftritte, die bisherigen Unterlagen und die Stellen, an denen Fragen zu KSA oder Steuerabzug entstehen. Danach klären wir, ob ein früher Zugang zu Gagenheft für euch passt.
Ob Kulturverein, Club oder Kulturzentrum: Beschreibt kurz, wie ihr Gagen heute verwaltet. Besonders hilfreich sind Fragen zu Auslandsfällen, KSK-Meldung oder Belegablage.